Nutzung des Stadtwerke-Bikeparks
Der Stadtwerke-Bikepark kann im Sommerhalbjahr täglich von 9-18:00 und im Winterhalbjahr täglich von 9-16:00 durch die Öffentlichkeit genutzt werden. Zu den Trainingszeiten oder besonderen Anlässen steht der Park oder Teilstrecken nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Die aktuellen tagesaktuellen Öffnungszeiten sind bei Google Maps hinterlegt.
Unregelmäßig sind Vereinsmitglieder vor Ort. BMX, Protektoren und Helme können dann ausgeliehen werden. Für Vereinsmitglieder ist dieser Service kostenfrei.
Es besteht die Möglichkeit nach Absprache Kindergeburtstage inkl. Programm und Leihrädern im Bikepark zu feiern. Für mehr Informationen dazu nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Nutzungsregeln
Die Nutzung der Sportanlage ist nur mit Helm gestattet! Zusätzliche Protektoren sind empfohlen.Der Genuss von Alkohol, Drogen oder Nikotin ist auf dem Gelände verboten.
Die Nutzung der Sportanlage unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist verboten.
Das Fahrrad muss für die Nutzung im Bikepark ausgelegt und fahrtüchtig sein.
Die Nutzung ist für Kinder unter 10 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson erlaubt.
Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Das Befahren bei Regen und feuchtem Untergrund ist verboten, da es die Strecke schädigt.
Das Befahren mit Kopfhörern oder Ohropax ist verboten.
Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist verboten.
Das Befahren gesperrter Streckenabschnitte ist verboten.
Die zweckfremde Nutzung des Vereinsgeländes ist verboten.
Frag Gestürzte wie es ihnen geht und biete Deine Hilfe an.
Entsorge Deinen Müll in den dafür vorgesehenen Containern.
Greife nicht in die Natur ein und bleibe auf den ausgewiesenen Strecken.
Beseitige Steine oder Gegenstände von der Strecke.
Passe Dein Fahrverhalten Deinem Können, den Gegebenheiten und den Witterungsverhältnissen an.
Nimm Rücksicht auf andere Nutzer.
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